Volksinitiative für bewilligungsfreie Solaranlagen

Warum bewilligungsfreie Solaranlagen wichtig sind

Situation:

Vor 20 Jahren sprach der Bund eine Subventionsrunde für Solaranlagen. Kaum konnte man Anträge einreichen, fühlte das zuständige Büro überlastet.

Umgehend wurden die Regeln geändert, und nur noch ganz grosse Projekte subventioniert. Dass es sich dabei um Projekte von „Firmen“ im Kantons- und Staatsbesitz handelte, war natürlich reiner Zufall…

Vor einigen Jahren wurde, entgegen dem Wunsch der damaligen Bundesrätin Sommaruga, der geplante Ablasshandel zum Thema Klimawandel vom Stimmvolk abgelehnt, und der Bund aufgefordert, aktiv etwas gegen den Klimawandel zu unternehmen. Inzwischen wurden mehrere Versuche, den Entscheid zu unterlaufen erneut abgelehnt. Auch im 2024 hat das Schweizer Stimmvolk für die Klimaziele gestimmt.

Seit der Zeit von Altbundesrätin Sommaruga werden alle Grossprojekte zur Energiewende von den sogenannten Umweltschutzverbänden und grünen Parteien mit dem Einreichen von Beschwerden verhindert, verzögert und verteuert. Auch gegen die 16 am runden Tisch besprochenen Wasserkraftwerke wurden schon zur Zeit des runden Tisches Beschwerden eingereicht. Ein Kompromiss sieht für die Umweltschutzverbände und Grünen also so aus: Unser Standpunkt ist der einzig akzeptable Kompromiss.

Nationalrätin Aline Trede hat das in der Arena vom 2.5.2025 schön erklärt.
Wer profitiert davon?
Letztlich nur die Atomlobby.

Werden diese Verhinderungsaktionen von der Atomlobby finanziert?

Die Umweltschutzverbände und grünen Parteien werden als die Gruppe in die Geschichte der Schweiz eingehen, die mit allen Mittel versucht hat, das Erreichen der vom Stimmvolk gesetzten Energie- und Klimaziele zu verhindern.

Bei kleinen Solaranlagen-Projekten stehen die Kantone in der Pflicht. Auch hier werden offiziell Subventionen angeboten, deren Abruf grossteils verhindert wird.

Warum werden Kleinanlagenprojekte von lokalen und kantonalen Behörden ausgebremst? Monika Rüegger, Nationalrätin SVP Kanton Obwalden, hat es in der SonnTalk Sendung vom 13. April ab 26. Minute unmissverständlich erklärt: Sobald die Subventionen tatsächlich abgerufen werden können, müssen sie abgeschafft werden. Wie auch die Stromvergütung an die kleinen Stromlieferanten durch die Energiefirmen müssen gestrichen werden. Das kostet die Energiefirmen schliesslich Geld. Es sind also nur Scheinsubventionen zum Ruhigstellen der Bevölkerung.

Bereits vor 20 Jahren hat uns ein Mitarbeiter der EBL (Elektro Baselland Liestal) erklärt, für die EBL seien solche kleinen Solaranlagen völlig uninteressant. Weniger Gewinn und mehr administrativer Aufwand. Genau dort liegt die Ursache, warum Kleinsolaranlagen verhindert werden. Die Gemeinden mit ihren Stromverträgen wollen die Kleinanlagen nicht. Die Kantone und der Bund als Besitzer der Energiefirmen wollen die Kleinanlagen nicht.

Wer profitiert vom Verhindern der Anlagen und dem Nichterreichen der Energie- und Klimaziele? Der Bund und die Kantone in zwei Richtungen.

  1. Man kann am Ende doch „Ablasshandel“-Geld verlangen und es irgendwo ausgeben.
  2. Die politisch geführten Energiefirmen können weiter vom Staat hoch subventioniert werden, und dem Management und VR enorme Gehälter und Boni auszahlen. Siehe z.B. EKZ und BKW.

Ganz nebenbei kann man damit auch begründen, warum die AKWs weiterhin betrieben werden müssen.

Es ist natürlich einfach Subventionen anzubieten, wenn man weiss, dass die Auszahlungen an Kleinanlagen grösstenteils verhindert, und die kantonalen und staatseigenen Firmen, entgegen dem Volkswillen bevorzugt werden.

Auch die Behauptung der Energiefirmen, man können den hohen Spitzenwert an Solarstrom im Sommer nicht abnehmen dient nur dazu, möglichst wenig für den eingespiesenen Strom zahlen zu müssen, für sich mehr Profit zu schaffen und Kleinanlagen zu verhindern.

Was kostet 1kWh Strom eines Pumpspeicherkraftwerkes? Warum werden Pumpspeicherseen nicht mit Solarstrom gefüllt? Warum wird der Bau von Grossstromspeichern von den Energiefirmen nicht angegangen? Bei den max. 10% erneuerbaren Energiemengen, sind wir weit weg von z.B. Deutschland mit 50%. Dort werden nun grosse Stromspeicher aufgebaut, weil man inzwischen an die sofort- Nutzungsgrenzen kommt.

Beispiele, warum die Initiative nötig ist

Im 2024 wurde „Solsarine 2.0“ vom lokalen Stimmvolk abgelehnt.
Eine sehr deutliche Erklärung gab es in einem danach geführten Interview:
Ein Dorfbewohner erklärte, ihnen hat die Ortsbildkommission verboten Solaranlagen aufzubauen. Die BKW soll nun dort am Hang, welchen man von jeder Ecke im Dorf sehen könne, eine riesige Anlage aufbauen dürfen. Sie müssten es mit ihren Steuergeldern finanzieren, und dürften nachher den teuren Solarstrom kaufen. Und wozu das?
Nur damit die Chefin der BKW noch mehr wie 3 Millionen Franken im Jahr bekommt?
So nicht. Entweder alle oder keiner!
Nach Annahme der Solaranlagen-Initiative sind Einschränkungen durch Ortsbildkommissionen unwirksam.

Die BKW sind auch Mitbesitzer von Offshore Windparks. Da fliesst allerdings null Strom in die Schweiz. Nur Geld für die BKW und deren Management und VR.
Das hilft der Schweiz nichts gegen den Klimawandel und die Strommangellagen. Mit der weiteren Liberalisierung des Strommarktes wird der Strom weiter, zugunsten Einnahmen der Energiefirmen, verteuert. Ohne Nutzen für die Schweizer Bevölkerung.
Die BKW können sich dabei allerdings auf die Aussage von Nationalrat Balthasar Glättli berufen. Er hat vor ein paar Jahren offiziell verlauten lassen, Windräder haben nichts in seinem Sichtfeld (der Schweiz) zu suchen. Die gehören da hin, wo es viel Wind hat, auf das Meer. Dabei hat er leider vergessen, zu bedenken, dass der dort produzierte Strom nicht in der Schweiz verfügbar ist.

Isaac Reber, Vorsteher der Bau- und Umweltschutzdirektion im Kanton Basel Landschaft erklärte Anfang 2024 offiziell, dass auf 93% der Dächer im Kanton Basel Landschaft Solaranlagen gebaut werden können.
Eine völlig unbrauchbare Aussage, da es sich dabei rein um die technische Möglichkeit handelt.
Die anderen 7% sind z.B. Glaskuppeldächer.
Statistisch schauen 25% der Dächer nach Norden, und sind mit aktuellen Solarpanels nicht lukrativ nutzbar.

Im Kanton Basel Landschaft haben „erst 23 der 86 Gemeinden ein denkmalgeschütztes Ortsbild“ (Zitat Mitarbeiterin der kantonalen Denkmalpflege). In diesen Gemeinden werden Solaranlagen grossflächig verhindert. Trotz einer Verordnung Bundes, die besagt, dass in denkmalgeschützten Ortsbildern Solaranlagen bewilligt werden können.

Erst wenige Gemeinden haben ihre Zonenreglemente aktualisiert.
Daher dürfen Solaranlagen an sehr vielen Orten immer noch, nur auf „nicht einsehbaren Dächern von Nebengebäuden“ montiert werden. Somit werden im Kanton Basel Landschaft Solaranlagen auf weit über 60% der Hausdächer verhindert.

In anderen Kantonen besteht dieses Verhinderungsproblem bedauerlicherweise ebenfalls.
Nach Annahme der Solaranlagen-Initiative sind die Solaranlageneinschränkungen in den Zonenreglementen unwirksam. Ebenso die Verhinderungsstrategie der Denkmalpflege.

Die Antoniuskirche im Kanton Basel Stadt, ein hoher Betonbau aus dem 20. Jahrhundert, wollte eine Solaranlage auf dem Dach installieren lassen. Die kantonale Denkmalpflege hat das untersagt, obwohl das Gebäude so gebaut ist, dass man das Dach von der Strasse her nicht sieht.
Nach Annahme der Solaranlagen-Initiative muss die Denkmalpflege den Wunsch ernst nehmen, und zusammen mit der Kirchgemeinde eine passende Lösung finden. Z.B. Solarziegel in passender Farbe. Es geht dann nicht mehr einfach, wir verhindern das, weil wir es können.

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